Das Tauchen gehört sicherlich zu den schönsten Hobbys und Sportaktivitäten überhaupt. Die Unterwasserwelt zu bestaunen und die Grenzen des Machbaren zu kennen hat die Menschheit seit jeher fasziniert. Zwar kann man den Tauchsport zu einer Extremsportart zählen, ein ärztliches Tauchattest ist dennoch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auch viele Tauchbasen im Urlaub verzichten auf eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung. Es reicht in den meisten Fällen eine Selbstauskunft über den eigenen Gesundheitszustand. Man erhält ein Formular zum Ausfüllen, in dem alle Fragen die man gestellt bekommt, mit Ja oder Nein beantworten kann. Hat man alle Fragen mit „Ja“ beantwortet, ist es möglich ein Schnuppertauchkurs oder ein Tauchkurs zu belegen. Zur eigenen Sicherheit ist man jedoch gut beraten, wenn man einen Taucharzt aufsucht und eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung absolviert. Außerdem ist man in Falle eines Tauchunfalls zusätzlich noch rechtlich abgesichert.
Formular Padi Selbstauskunft Tauchärztliche Vordrucke Liste der Fachärzte nach PLZ
Zu aller erst kann nicht jeder Arzt ein Tauchattest ausstellen oder eine Untersuchung durchführen. Hierzu sind spezialisierte Tauchärzte aufzusuchen die technisch bestens ausgestattet sind und die nötige Begutachtung des Patienten vornehmen können. Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin, kurz GTÜM, hat eine Liste von Tauchärzte nach Postleitzahlen sortiert und auf ihre Homepage zur Verfügung gestellt. Bei der Untersuchung der Tauchtauglichkeit wird der Gesundheitszustand, das Wohlbefinden und der Körper des Patienten ausgiebig unter die Lupe genommen. Dabei untersucht der Arzt, ob der Körper mit dem Druck unter Wasser zurechtkommt.
Da ein Druckausgleich eines jeden Tauchers bei jedem Tauchgang zwingend erforderlich ist, sind Vorerkrankungen im Bereich der Stirn- und Nebenhöhlen sowie Gehörgangs tabu. Darüber hinaus ist beim Tauchen der eigene Fitnesszustand von großer Bedeutung. Erstens ist die Tauchausrüstung nicht gerade leicht und zweitens ist man für das Tragen der Ausrüstung unter Wasser selbst verantwortlich. Weitere Untersuchungen beinhalten die Funktion der Lunge, einen Gehörtest, ein Elektrokardiogramm (EKG), Blutdruckmessung und der Bewegungsapparat. Alle Untersuchungen sind in Deutschland von der GTÜM standardisiert. Bei Patienten die über 40 Jahre alt sind, ist zusätzlich eine Belastungs- EKG erforderlich.
Wie bereits erwähnt das Tauchen belastet den Körper eines Menschen überdurchschnittlich, daher ist eine tauchchärztliche Untersuchung regelmäßig durchzuführen.
Hierbei gibt es jedoch einige Unterschiede die nach Alter gestaffelt sind.
Die Kosten für eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung und das Ausstellen einer Tauchtauglichkeitsbescheinigung werden nach der Gebührenordnung für Ärzte kurz GOÄ abgerechnet.
Aktuell (Stand November 2017) betragen diese:
Quelle: https://www.gtuem.org/content/117/22/tauchtauglichkeit/abrechnungsmoeglichkeit